Depotbankdienstleistungen
Depotbanken unterstützen wir in vielerlei Hinsicht bei der Erfüllung Ihrer Verpflichtungen, insbesondere nach den §§ 20-27 InvG, zum Beispiel bei
- der Verwahrung und Verwaltung der Vermögensgegenstände,
- der Fondspreiskontrolle,
- der Bepreisung der dem Fonds zugehörigen Vermögenswerten,
- der Anlagegrenzprüfung,
- der Überwachung der Fonds spezifischen Sicherheitenverwaltung,
- der Abstimmung und der Differenzenklärung,
- des Reportings.